Berufsunfähigkeitsversicherung

Ihre Arbeitskraft sichert Ihre Existenz

Berufsunfähigkeitsversicherung ab wann sinnvoll?

Herr P. ist ein Familienvater Mitte 30. Wegen unklarer Beschwerden sucht er den Arzt auf. Die niederschmetternde Diagnose: Multiple Sklerose. Wenige Monate später sitzt er im Rollstuhl, seinen Beruf kann er nicht mehr ausüben. Die ASVG-Pension fällt aufgrund der noch kurzen Versicherungsdauer gering aus.

Beispiele wie dieses zeigen die Sinnhaftigkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese würde Herrn P. bis zu einem bestimmten Alter eine monatliche Rente in vorher vereinbarter Höhe zahlen. Damit wäre die Familie von Herrn P. abgesichert. Wer Angehörige zu erhalten hat, sollte diese Versicherung daher jedenfalls in Erwägung ziehen. Sinnvoll ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung besonders für Personen unter 40 Jahren, weil bei dieser Altersgruppe die gesetzliche Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension meist nicht für den Lebensunterhalt und schon gar nicht für die Erhaltung des Lebensstandards ausreicht.

Kein oder zu geringer gesetzlicher Schutz

Immer mehr Menschen arbeiten heutzutage nicht mehr im „klassischen“ Angestelltenverhältnis, sondern als Selbstständige oder freiberuflich. Sie haben im Ernstfall keine gesetzliche Vorsorge bei Berufsunfähigkeit! Auch Hausfrauen beziehungsweise -männer sind von der gesetzlichen Versicherung nicht erfasst.

Für die meisten Menschen ist ein regelmäßiges Einkommen aus einer beruflichen Tätigkeit aber wesentlich, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Tritt Berufsunfähigkeit ein, entsteht sehr oft eine existenzbedrohende Situation, weil die regelmäßigen Einnahmen fehlen und die Absicherungen durch die staatlichen Sicherungssysteme nicht ausreichen, um den gewohnten
Lebensstandard zu sichern.

Fast jede zehnte Pension ist eine BU-Pension

Mehr als 200.000 ÖsterreicherInnen erhalten eine Pension wegen geminderter Arbeits- bzw. Erwerbsfähigkeit ausbezahlt – das sind fast 10 % aller Pensionen! Treffen kann es dabei jede/n! Die statistische Wahrscheinlichkeit, berufsunfähig zu werden, liegt je nach Altersgruppe zwischen 29 % und 43 %. Wer nicht mehr arbeiten kann, hat mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung gut vorgesorgt.

Berufsunfähigkeit bedroht Ihre Existenz

Die staatliche Berufsunfähigkeitspension, falls überhaupt Anspruch darauf besteht, ist wesentlich geringer als das Erwerbseinkommen. Es entsteht eine Versorgungslücke mit dramatischen finanziellen Folgen. Jährlich gibt es in etwa 70.000 Anträge auf Berufsunfähigkeitspension.
Eine Zuerkennung erfolgt jedoch lediglich bei rund einem Drittel.
Kann in dem ausgeübten Beruf nicht mehr gearbeitet werden, kann der Staat Angestellte und FacharbeiterInnen verpflichten, einen ähnlichen Beruf zu ergreifen – Einkommensverluste müssen dabei in Kauf genommen werden! Selbstständige sind noch schlechter gestellt – sie müssen in jede Arbeit wechseln, die auszuüben ihnen möglich ist!

Vorsorge nach Maß

Die private Berufsunfähigkeitspension bietet Schutz vor der finanziellen Katastrophe, wenn der/die Versicherte seinen/ihren Beruf nicht mehr ausüben kann. In diesem Fall wird eine monatliche Rente während der Dauer der Berufsunfähigkeit, längstens bis zum vereinbarten Vertragsablauf, ausbezahlt. Die volle vereinbarte Rente wird dabei bereits ab einer Berufsunfähigkeit von 50 % gewährt, unabhängig von einer Leistung durch die Sozialversicherung.

Die Berufsunfähigkeitsvorsorge

Eine eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung  wird als eigenständiger Vertrag abgeschlossen und ist nicht an eine Kapitalversicherung gekoppelt.
Sobald Berufsunfähigkeit zu mindestens 50 % (25 %) oder Pflegebedürftigkeit für eine Dauer von mindestens 6 Monaten feststeht, bezahlt die Versicherungsgesellschaft die vereinbarte monatliche Rente.

Prämienüberblick

Versicherungsbezogene Daten
Berufsunfähigkeitsrente € 12.000 Jahresrente
Leistungsvariante 25 % / 50 %
Pflegerentenzusatz € 12.000 Jahresrente
Gewinnverwendung Verrechnung
garantierte Rentensteigerung 1,5 %* (zzgl. der Rentenerhöhung durch Gewinnbeteiligung)
Beruf Steuerberater
Zahlweise jährlich
Eintrittsalter Endalter 60 Jahre Endalter 65 Jahre
30 € 476,90 p.a. € 707,51 p.a.
35 € 490,83 p.a. € 752,69 p.a.
40 € 511,68 p.a. € 811,48 p.a.

* Der Zinsgewinnanteil Ihrer Versicherung wird während des Rentenbezugs jeweils zum Ende eines jeden Versicherungsjahres zur Erhöhung der Rentenzahlungen verwendet. Die erstmalige Erhöhung der Rente durch die Gewinnbeteiligung erfolgt mit Beginn des zweiten vollen Versicherungsjahres nach Eintritt der Berufsunfähigkeitsversicherung. Dieser beträgt aktuell 2016 1,5 %.

Unfallbaustein Lösung Jahresprämie
dauernde Invalidität € 300.000 (max. daher € 1.500.000) Gesamt € 92,40
Todesfall € 30.000
Leistung ab Inv.-Grad 1 %
Progression 500 %
Bergungskosten € 10.000
Kosmetische bzw. ästhetische Operationen € 10.000
Erweiterte Unfalldefinition Herzinfarkt, Zeckenbiss, Zerrungen/Zerreißungen, Kinderlähmung, Wundstarrkrampf und Tollwut
Bewusstseinsstörungen mitversichert lt. Bedingung
Deckungsbereich 24 Stunden weltweit

Vorteile unseres Rahmenvertrages

  • Angebot als österreichischer Versicherer mit gesamter Abwicklung in Österreich
  • 5 * Morgen & Morgen Rating in allen Teilbereichen
  • einziger Versicherer mit 25 %-Leistungsvariante bei gleichem Preis
  • lebenslange Pflegeleistung ab Beginn gegen minimale Mehrprämie
  • In der Pensionsphase wird die Rente jedes Jahr um 1,5 % plus Gewinnbeteiligung angehoben
  • Inkl. Unfallbaustein, der etwa  1/5  der normalen Tarifprämie kostet

Natürlich ist es sinnvoll diese nicht ganz einfache Materie auch persönlich zu besprechen. Wir stehen Ihnen jederzeit für ein Gespräch diesbezüglich zur Verfügung.

Wer ist Ihr Ansprechpartner?

KOBAN SÜDVERS GmbH, Zweigniederlassung St. Pölten
Schulring 14, 3100 Sankt Pölten
Telefon: +43 50 871 2273
Andreas Knourek
e-mail: andreas.knourek [at] kobangroup.at (andreas[dot]knourek[at]kobangroup[dot]at)