Rechtsschutzversicherung

Als Mitglied des Institutes österreichischer Steuerberater haben Sie die einmalige Möglichkeit, eine umfassende Rechtsschutzversicherung für Ihren Kanzleibetrieb zu einer äußerst günstigen Prämie abzuschließen. Die folgende Information gibt Ihnen einen Überblick über den Deckungsumfang dieser speziell auf das IÖS abgestimmten Versicherungslösung.

1.    Der IÖS-Firmenrechtsschutz besteht aus folgenden Rechtsschutz-Bausteinen:

  • Betriebsrechtsschutz
    • Schadenersatz-Rechtsschutz
    • Arbeitsgerichts- und Sozialversicherungs-Rechtsschutz
    • Beratungsrechtsschutz
    • Insolvenzrechtsschutz
    • NEU Versicherungsvertrags-Rechtsschutz ohne Streitwertgrenze
    • Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz im Firmenbereich (siehe Punkt 5)
    • Inkassostreitigkeiten (offene unbestrittene Forderungen)
  • Spezial-Strafrechtsschutz
  • Privat-Rechtsschutz für den Kanzleiinhaber und seine Familie
    • Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz
    • Ermittlungsstraf-Rechtsschutz
    • Arbeitsgerichts- und Sozialversicherungs-Rechtsschutz
    • Beratungs-Rechtsschutz
    • Vertrags-Rechtsschutz inkl. Versicherungsvertragsstreitigkeiten
    • Lenker-Rechtsschutz
    • Rechtsschutz bei weltweiten Reisen
    • Gutachten-Rechtsschutz
      (Auf Wunsch können individuell Zusatzbausteine abgeschlossen werden.)

2. Bedingungen:

Es gelten die Allgemeinen Zürich Rechtsschutz Bedingungen (ARB 2005) und die Zürich
Spezialstrafrechtsschutz Bedingungen (SRB 2002).

3. Örtlicher Geltungsbereich:  Europa

4. Versicherungssumme je Streitfall:  € 182.880,00

5. Streitwert im Rahmen des Firmen-Vertragsrechtsschutzes:

€ 10.000,00 mit einer Streitwertuntergrenze von € 700,00 *)

(Eine Erhöhung der Streitwertgrenze auf EUR 20.000,00 bedingt einen Prämienzuschlag von 25%,
eine Erhöhung des Streitwertes auf EUR 30.000,00 bedingt einen Zuschlag von insgesamt 50%,
eine Erhöhung des Streitwertes auf EUR 50.000,00 bedingt einen Zuschlag von insgesamt 100%)

WICHTIG! Gegenforderungen werden auf die Streitwertgrenze nicht angerechnet! 

*) Die Streitwertuntergrenze greift nur beim Vertragsrechtsschutz und bedeutet, dass Streitwerte bis EUR 700,00 nicht unter Versicherungsschutz fallen. Sollten Sie passiv (die Kanzlei wird geklagt) in eine Vertragsstreitigkeit geraten, dann gibt es keine Streitwertuntergrenze.

6. Versicherungsnehmer:

Das IÖS fungiert als Versicherungsnehmer, die einzelnen Steuerberatungskanzleien sind die versicherten Unternehmen.

7. Vertragslaufzeit:

Jeweils ein Jahr mit automatischer Prolongation, wenn der Vertrag nicht drei Monate vor Vertragsablauf vom IÖS gekündigt wird.

8. Selbstbehalt:

Freie Anwaltswahl ohne Selbstbehalt!

9. Einschluss Privat-Rechtsschutz für Steuerberater von IÖS Mitgliedskanzleien:

Jeder Steuerberater hat die Möglichkeit, bereits ab EUR 80,00 eine individuelle Privat-Rechtsschutzdeckung für sich und seine Familie über den IÖS Rahmenvertrag zu erhalten.
Für den Einschluss ist nur das Dokument "IÖS Privat-Rechtsschutz für Steuerberater“ ausgefüllt und unterschrieben an die KOBAN SÜDVERS GmbH zu übermitteln.
Die Prämie wird auf die Gesamtprämie der Steuerberatungskanzlei angerechnet.

10. Fahrzeug-Rechtsschutz für KFZ der Steuerberatungskanzlei:

Alle IÖS Mitglieder haben die Möglichkeit, einen separaten Rechtsschutzvertrag für sämtliche Firmenfahrzeuge – ausschließlich KFZ, die auf die Kanzlei angemeldet sind - abzuschließen.
Im Fahrzeug-Rechtsschutz enthalten sind der Schadenersatz-, Straf-, Führerschein- und Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz.
Wichtig: Auch die anteilige private Nutzung der Firmenfahrzeuge ist vom Versicherungsschutz mitumfasst!

Die Jahresbruttoprämie pro KFZ beträgt EUR 55,00.

Der Abschluss erfolgt über einen separaten Antrag. Bei Interesse kontaktieren Sie bitte die KOBAN SÜDVERS GmbH.

11. NEU - Rechtsschutz für Grundstückeigentum und Miete:

Für den Standort/die Standorte in Österreich:
Versichert ist die im Rahmenvertrag versicherte Steuerberatungskanzlei in der Eigenschaft als Eigentümer oder Mieter (exkl. Vermieterrisiko) von Betriebsstätten/Grundstücken in Österreich. Artikel 24 ARB findet Anwendung.

Kein Versicherungsschutz besteht für Streitigkeiten zwischen mitversicherten Unternehmen. 

Die Prämie pro Standort beträgt EUR 35,00.

12. Wartefrist:

Die Allgemeine Wartefrist trifft in den Bereichen Allgemeiner Vertragsrechtsschutz, Arbeitsgerichts- und Sozialversicherungsrechtsschutz zu und wurde für IÖS-Mitglieder auf zwei Monate verkürzt.

13. Detaillierte Information zum Spezial-Strafrechtsschutz für IÖS-Mitglieder:

Erweiterter Leistungsumfang in der Spezial-Strafrechtsschutzversicherung:

  • Versicherungsschutz ab der ersten Verfolgungshandlung
  • Mitversicherung von Vorsatzdelikten gemäß Bedingungen (siehe Punkt 2)
  • Generelle freie Rechtsanwaltswahl ohne Selbstbehalt
  • Kosten der eigenen Sachverständigen mitversichert (freie Sachverständigenwahl)
  • Mitversicherung von Disziplinar- und Verwaltungsstrafverfahren
  • Übersetzungskosten
  • Reisekosten des Rechtsanwaltes
  • Reisekosten der Versicherten
  • Mitversicherung der Strafkaution

a) Versichertes Risiko:

Der Versicherungsschutz umfasst die Kosten der Verteidigung und des Zeugenbeistandes der versicherten Personen in Verfahren wegen des Vorwurfes der Verletzung einer Vorschrift des

  • Strafrechtes,
  • Verwaltungsstrafrechtes oder
  • Disziplinar- und Standesrechtes.

b) Reine Vorsatztaten:

Es besteht Versicherungsschutz auf für die Verteidigung im Verfahren wegen des Vorwurfes der Verletzung nur vorsätzlich begehbarer Straftatbestände,
soweit es sich dabei nicht um Verbrechen handelt. Im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Vorsatz entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend.

c) Qualifizierte Vergehen:

Wir dem Versicherten eine Tat vorgeworfen, die als Grunddelikt ein Vergehen darstellt und erst bei Vorliegen besonderer Tatumstände als Verbrechen qualifiziert ist,
besteht Versicherungsschutz auch für den Vorwurd des jeweiligen Verbrechens.

d) Verwaltungs-Rechtsschutz:

Der Versicherer trägt ferner

  • im Verwaltungsverfahren die notwendigen Kosten eines Rechtsanwaltes für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen,
  • zur Vermeidung von Verwaltungsverfahren die notwendigen Kosten eines Rechtsanwaltes,
  • bei Verwaltungsgutachten die notwendigen Kosten eines Rechtsanwaltes für die gutachterliche Klärung verwaltungsrechtlicher Fragen österreichischen Rechtes,
  • der Versicherungsschutz umfasst auch die Verteidigung gegen den Vorwurf der Verletzung einer verkehrsrechtlichen Vorschrift des Straf- oder Verwaltungsstrafrechtes.
    Kein Versicherungsschutz besteht bei Verletzung einer Vorschrift des Kraftfahrzeuggesetzes oder der Straßenverkehrsordnung.

e) Versicherte Personen:

Versichert sind - neben dem Inhaber - alle in der Steuerberatungskanzlei angestellten Personen inkl. Leihpersonal bzw. Personal mit Werkverträgen.

f) Versicherungsfalldefintion:

Als Versicherungsfall gilt die erste, nach außen in Erscheinung tretende Verfolgungshandlung.
Das bedeutet, dass auch Straftaten, Verwaltungsstraftaten, die in der Vergangenheit gesetzt wurden, als mitversichert gelten (unbeschränkte Rückwärtsdeckung),
es sei denn, dass bereits Kenntnis über eine Strafverfolgung (SRB 2002) vor Versicherungsvertragsabschluss bestanden hat.

g) Örtlicher Geltungsbereich:

Europa. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Versicherungsfälle, die innerhalb dieses Gebietes eingetreten und für die in diesem Bereich der Gerichtsstand gegeben ist.

h) Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten:

Versicherungsschutz besteht nicht

  • für die Verteidigung gegen den Vorwurf der Verletzung einer verkehrsrechtlichen Vorschrift. Die vereinbarte Deckungserweiterung „Verkehrsrisiko“ bleibt davon unberührt.
  • die Verletzung gegen den Vorwurf der Verletzung einer Vorschrift des Kartellrechtes (Zürich Spezialstrafrechtsschutz Bedingungen 2002, Art.10).

Jahresbruttoprämien:

Anzahl der Mitarbeiter (MA) Jahresprämie/Mitarbeiter
Unternehmen bis 3 MA € 547,00 - Fixprämie
Unternehmen von 3 - 6 MA € 729,00 - Fixprämie
Unternehmen von 7 - 10 MA € 116,00 pro MA
Unternehmen von 11 - 20 MA € 111,00 pro MA
Unternehmen von 21 - 30 MA € 108,00 pro MA
Unternehmen von 31 - 40 MA € 103,00 pro MA

Allgemeine Informationen:

Stichtagversicherung:

Die Prämie wird nach den Angaben im Versicherungsvertrag (Anzahl der Mitarbeiter) berechnet. Vor Ablauf eines jeden Versicherungsjahres erhält das einzelne Steuerberatungsunternehmen einen Regulierungsfragebogen. Dieser Fragebogen muss ausgefüllt und unterfertigt retourniert werden. Hat das versicherte Unternehmen die Angaben nicht rechtzeitig gemacht, so wird der Versicherer in dem Umfang leistungsfrei, der dem Verhältnis der gemeldeten Mitarbeiter zu dem tatsächlichen Mitarbeiter entspricht. Die Prämie, die sich aufgrund der Stichtagsmeldung ergibt, wird zur Hauptfälligkeit als Folgeprämie vorgeschrieben.

Wer ist Ihr Ansprechpartner?

Der Ansprechpartner in allen Versicherungsfragen - auch im Schadenfall - ist das Versicherungsmaklerunternehmen

KOBAN SÜDVERS GmbH, Zweigniederlassung St. Pölten
Schulring 14, 3100 Sankt Pölten
Telefon: +43 50 871 2273
Andreas Knourek
e-mail: andreas.knourek [at] kobangroup.at (andreas[dot]knourek[at]kobangroup[dot]at)

Wer ist der Versicherungspartner?

Der Rechtsschutzversicherungsrahmenvertrag wurde abgeschlossen mit der

Zürich Versicherungs-AG
Schwarzenbergplatz 15
1010 Wien

Hier finden Sie die Unterlagen zum Download:

Beitrittserklärung IÖS-Rechtsschutzversicherung
Antrag IÖS Privat-Rechtsschutz für Steuerberater
Infoblatt IÖS Privat-Rechtsschutz für Steuerberater
Infoblatt IÖS Privat-Rechtsschutz Erweiterungsmöglichkeiten
Antrag IÖS Fahrzeug-Rechtsschutz