Die europäische Datenschutzgrundverordnung

Der Countdown läuft. Ab dem 25.05.2018 wird die neue europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) 2018 nach einer zweijährigen nationalen Umsetzungsphase nun auch in Österreich unmittelbar gelten. Bei der DSGVO handelt es sich um die umfangreichste Regulierung des Datenschutzes in der Europäischen Union, welche zum Teil gravierende Änderungen gegenüber der bisherigen Rechtslage enthält. Die DSGVO sieht einen Bußgeldrahmen von bis zu 10 Mio. EUR oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes oder – für schwere Fälle – sogar bis zu 20 Mio. EUR oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes vor.

Die Neuerungen haben erhebliche Auswirkungen für Unternehmen aller Branchen, da diese unabhängig von ihrem Tätigkeitsfeld die Anforderungen der DSGVO erfüllen müssen. Es ist für Unternehmen daher unumgänglich, ihre Datenschutzpraxis zu überprüfen und das Datenschutzmanagementsystem zu kontrollieren und im erforderlichen Umfang zu überarbeiten.

Der Vorstand des Instituts Österreichischer Steuerberater hat sich daher entschlossen, den Steuerberatungskanzleien einen Leitfaden zur Verfügung zu stellen, der die Umsetzung der teilweise komplizierten und unklaren Bestimmungen ermöglichen und erleichtern soll. Weiters soll er bei der Implementierung eines Datenschutzmanagementsystems unterstützen.

Da die Rechtslage derzeit noch unklar ist, bleiben zum Zeitpunkt der Herausgabe dieser Auflage noch ausstehende Aussagen, Empfehlungen und Arbeitsbehelfe der berufsrechtlichen Vertretung (KSW) abzuwarten. Dies betrifft insbesondere die Frage, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen ist, eine Datenschutzfolgenabschätzung erforderlich ist und welche konkreten Daten in das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten aufzunehmen sind. Auch wird die Frage der Qualifikation des Steuerberaters als Verantwortlicher oder als Auftragsverarbeiter noch weiter zu würdigen sein.

Wir werden die Umsetzung der DSGVO auch weiterhin in Form von Vorträgen und Seminaren thematisieren und Sie über allfällige neue Rechtsansichten und Verwaltungsübungen und damit einhergehenden Anpassungsbedarf informieren.