Einführung der IÖS Qualitätssicherungsrichtlinie
Momentan sind viele Steuerberatungskanzleien gefordert, die tägliche Kanzleiarbeit in das digitale Zeitalter überzuleiten. Der Einsatz neuer Technologien bringt tiefgreifende Änderungen unserer Arbeitsprozesse mit sich. Damit einhergehend verändern sich auch die Anforderungen an unsere Mitarbeiter*innen, und es müssen die Prozesse zur Datenverarbeitung und -sicherheit überdacht und neu definiert werden. Gleichzeitig sind wir laufend mit neuen gesetzlichen Vorgaben (zB Geldwäscherichtlinie, WiEReG etc.), neuen Konkurrenzsituationen (Stichwort „Buchhaltungsfabriken“) und nicht zuletzt mit erweiterten Kundenanforderungen konfrontiert.
Diese umfangreichen Veränderungen sind eine große Herausforderung für die Organisation unserer Kanzleien. Es gilt die Qualität unserer Dienstleistungen nachhaltig sicherzustellen!
Wir, das Institut Österreichischer Steuerberater, haben dazu das „Handbuch zur Qualitätssicherungsrichtlinie für Steuerberater“ erstellt. Dieses gibt Ihnen ein Instrumentarium, mit dem Sie ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem in Ihrer Kanzlei etablieren können.
Weiters bieten wir nunmehr die Möglichkeit einer Zertifizierung für Steuerberatungskanzleien an. Voraussetzung dafür ist der Erwerb des Handbuchs und die Absolvierung von drei Webinaren, in denen Ihnen die Implementierung der Qualitätssicherungsrichtlinie vermittelt wird.
Im Anschluss daran bieten wir interessierten Kanzleien eine Ist-Analyse vor Ort durch einen Qualitätssicherungsberater an, der in weiterer Folge die Einführung der Qualitätssicherungsrichtlinie begleitet. Nach einer Auditierung durch das IÖS erhalten Sie ein Zertifikat, das Sie als qualitätsbewusste Kanzlei auszeichnet und bescheinigt, dass Sie qualitäts- und klientenorientiert arbeiten.
Hier finden Sie die Beschreibung und die Termine der Webinarreihe „Einführung der IÖS Qualitätssicherungsrichtlinie“:
Wir freuen uns auf Ihre verbindliche Anmeldung via Mail: office [at] ioes.at (office[at]ioes[dot]at) oder über den Button "anmelden" rechts oben neben der Veranstaltung.
Diese Veranstaltung ist anrechenbar auf die Fortbildungsverpflichtung gem. § 71 Abs. 3 WTBG 2017 iVm § 3 WT-AARL 2017-KSW.