Termine

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Immobilien – Aktuelles und praktische Tipps

  • Fruchtgenuss in ESt, USt und Gebühren
  • Steuerbefreiungen in der ImmoESt
  • Abfuhr und Korrektur der ImmoESt
  • Gewerblicher Grundstückshandel
  • Einlage und Einbringung von Immobilien

Referent: StB Dr. Christian Prodinger

Kostenbeitrag: EUR 25,00 inkl. USt pro Teilnehmer für Nichtmitglieder (Zahlung ausschließlich per Kreditkarte möglich). Für Mitglieder des IÖS ist das Webinar kostenlos.

→ Wir haben durch die Anmeldung einen administrativen Aufwand, den wir durch Ihren Kostenbeitrag abdecken. Wir ersuchen um Verständnis, dass wir diesen Kostenbeitrag nicht rückerstatten, wenn Sie die Veranstaltung nicht besuchen können. Eine spätere Abmeldung von der Veranstaltung ist nicht möglich.

Anmeldung: Verbindliche Anmeldung erforderlich!

Diese Veranstaltung ist anrechenbar auf die Fortbildungsverpflichtung gem. § 71 Abs. 3 WTBG 2017 iVm § 3 WT-AARL 2017-KSW.

 

Einführung der IÖS Qualitätssicherungsrichtlinie

Momentan sind viele Steuerberatungskanzleien gefordert, die tägliche Kanzleiarbeit in das digitale Zeitalter überzuleiten. Der Einsatz neuer Technologien bringt tiefgreifende Änderungen unserer Arbeitsprozesse mit sich. Damit einhergehend verändern sich auch die Anforderungen an unsere Mitarbeiter*innen, und es müssen die Prozesse zur Datenverarbeitung und -sicherheit überdacht und neu definiert werden. Gleichzeitig sind wir laufend mit neuen gesetzlichen Vorgaben (zB Geldwäscherichtlinie, WiEReG etc.), neuen Konkurrenzsituationen (Stichwort „Buchhaltungsfabriken“) und nicht zuletzt mit erweiterten Kundenanforderungen konfrontiert.

Diese umfangreichen Veränderungen sind eine große Herausforderung für die Organisation unserer Kanzleien. Es gilt die Qualität unserer Dienstleistungen nachhaltig sicherzustellen!

Wir, das Institut Österreichischer Steuerberater, haben dazu das „Handbuch zur Qualitätssicherungsrichtlinie für Steuerberater“ erstellt. Dieses gibt Ihnen ein Instrumentarium, mit dem Sie ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem in Ihrer Kanzlei etablieren können.

Weiters bieten wir nunmehr die Möglichkeit einer Zertifizierung für Steuerberatungskanzleien an. Voraussetzung dafür ist der Erwerb des Handbuchs und die Absolvierung von drei Webinaren, in denen Ihnen die Implementierung der Qualitätssicherungsrichtlinie vermittelt wird.

Im Anschluss daran bieten wir interessierten Kanzleien eine Ist-Analyse vor Ort durch einen Qualitätssicherungsberater an, der in weiterer Folge die Einführung der Qualitätssicherungsrichtlinie begleitet. Nach einer Auditierung durch das IÖS erhalten Sie ein Zertifikat, das Sie als qualitätsbewusste Kanzlei auszeichnet und bescheinigt, dass Sie qualitäts- und klientenorientiert arbeiten.

Hier finden Sie die Beschreibung und die Termine der Webinarreihe „Einführung der IÖS Qualitätssicherungsrichtlinie“.

Wir freuen uns auf Ihre verbindliche Anmeldung via Mail: office [at] ioes.at (office[at]ioes[dot]at) oder über den Button "anmelden" rechts oben neben der Veranstaltung. 

Diese Veranstaltung ist anrechenbar auf die Fortbildungsverpflichtung gem. § 71 Abs. 3 WTBG 2017 iVm § 3 WT-AARL 2017-KSW.

Virtuelle Währungssysteme: Praxiswissen, Funktion und Besteuerung von Bitcoin & Co

  • Was sind Kryptowährungen
  • Wie funktionieren sie?
  • Aufsichtsrechtliche Qualifikation
  • Geldwäsche
  • Krypto-Betrügereien
  • Praktische Anwendungen von Blockchain?
  • Kryptowährungen als Asset Class?
  • Steuerliche Behandlung 

Referenten: 

  • RA Dr. Georges Leser
  • StB Dr. Helmut Moritz LL.M.

Kostenbeitrag: EUR 25,00 inkl. USt pro Teilnehmer für Nichtmitglieder (Zahlung ausschließlich per Kreditkarte möglich). Für Mitglieder des IÖS ist das Webinar kostenlos.

→ Wir haben durch die Anmeldung einen administrativen Aufwand, den wir durch Ihren Kostenbeitrag abdecken. Wir ersuchen um Verständnis, dass wir diesen Kostenbeitrag nicht rückerstatten, wenn Sie die Veranstaltung nicht besuchen können. Eine spätere Abmeldung von der Veranstaltung ist nicht möglich.

Anmeldung: Verbindliche Anmeldung erforderlich!

Diese Veranstaltung ist anrechenbar auf die Fortbildungsverpflichtung gem. § 71 Abs. 3 WTBG 2017 iVm § 3 WT-AARL 2017-KSW.

 

Homeoffice im In- und Ausland - alles rund um das Abgabenrecht

  • Homeoffice-Pauschale vom Arbeitgeber
  • Homeoffice-Pauschale versus Pendlerpauschale
  • Werbungskosten für den Arbeitnehmer
  • Homeoffice im Ausland
    • Änderung der Sozialversicherungszuständigkeit?
    • Welcher Staat darf besteuern?

Referentin: StB Mag. Monika Kunesch, LL.M.

Kostenbeitrag: EUR 25,00 inkl. USt pro Teilnehmer für Nichtmitglieder (Zahlung ausschließlich per Kreditkarte möglich). Für Mitglieder des IÖS ist das Webinar kostenlos.

→ Wir haben durch die Anmeldung einen administrativen Aufwand, den wir durch Ihren Kostenbeitrag abdecken. Wir ersuchen um Verständnis, dass wir diesen Kostenbeitrag nicht rückerstatten, wenn Sie die Veranstaltung nicht besuchen können. Eine spätere Abmeldung von der Veranstaltung ist nicht möglich.

Anmeldung: Verbindliche Anmeldung erforderlich!

Diese Veranstaltung ist anrechenbar auf die Fortbildungsverpflichtung gem. § 71 Abs. 3 WTBG 2017 iVm § 3 WT-AARL 2017-KSW.

 

Informationsveranstaltung

Wie verteidige ich im Finanzstrafverfahren?

  • Die Betreuung ihres Mandanten im Verfahren, insbesondere die Vorbereitung auf die Beschuldigteneinvernahme und die mündliche Verhandlung
  • Beschuldigtenrechte im Verfahren
  • Strafpraxis/Milderungsgründe
  • Neuerungen aufgrund letzter Finanzstrafgesetz-Novelle
  • Stolpersteine bei der Selbstanzeige

Referent: StB Mag. Klaus Hübner

Ort: Akademie der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Saal 3+4

1120 Wien, Schönbrunner Straße 222-228

Kostenbeitrag: EUR 25,00 inkl. USt pro Teilnehmer für Nichtmitglieder

Barzahlung vor Ort! Sie erhalten eine Zahlungsbestätigung. Mitglieder des IÖS besuchen die Veranstaltung kostenlos.

Anschließend laden wir zum Buffet. Wir freuen uns auf Ihre zahlreiche Teilnahme!

Anmeldung: Verbindliche Anmeldung erforderlich!

Diese Veranstaltung ist anrechenbar auf die Fortbildungsverpflichtung gem. § 71 Abs. 3 WTBG 2017 iVm § 3 WT-AARL 2017-KSW.